Die CORONA-Pandemie hat die Gesellschaft in den letzten beiden Jahren herausgefordert. Aufgabe der Bauern ist es, Bio Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Gesetzliche Vorgaben ergeben sich z. B. aus dem Infektionsschutzgesetz, IfSG, §1 und §21. Bis heute sind die offenen Fragen der Übertragung zwischen Mensch & Tier (Zoonosen) von der Wissenschaft nicht ausreichend beantwortet. Wir möchten einen Beitrag zum guten Miteinander leisten.  Auf Basis des IfSG, haben wir bisher Corona-Geimpfte zum Schutz von Tier und Mensch abgewiesen.

 

[IFSG §21 Auszug: ... dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können.]

Nach Aufhebung sämtlicher Einschränkungen werden auch wir aktuell keine Einschränkungen mehr vornehmen.

 

Tierimpfungen (MKS / BHV1 / Blauzunge) ergaben große Probleme in Tierbeständen. Die Maul- und Klauenseuchenimpfung wurde 1991 aufgrund wissenschaftlicher Fakten europaweit verboten, um Seuchenfreiheit und Vermarktung bis dato zu gewährleisten.  Die  mRNA Impfung (Corona) soll mit allen bereits bekannten Risiken im Tierbereich eingeführt  werden. Infektionen können z. B. in Milch, Gewebe (Fleisch), Sperma, nachgewiesen werden.

 

Unsere klare Strategie und Umsetzung der Bio-Sicherheitsmaßnahme während CORONA hat sich bewährt.

 

Wir wollen Brücken bauen und die Gesellschaft vereinen. Niemand soll sich ausgegrenzt fühlen. Wir weisen trotzdem auf Gefahren und Risiken hin. Durch mögliche Ausscheidungen Geimpfter, (gibt es auch bei Tieren), besteht laut §21 IfSG auch weiterhin eine Gefahrensituation. Wer mehr dazu wissen möchte, kann dies gerne unter der Rubrik Corona vertieft nachlesen.

 


Für Ihre Urlaubsanfrage benützen Sie bitte unser BUCHUNGSKONTAKTFORMULAR:

Herzliche Grüße 
Familie Keim

Stand: 18.01.2023

 

 


Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:

Unsere Bio-Sicherheitsmaßnahmen richten sich nicht gegen Geimpfte. Wir sind nach §1 IfSG als Lebensmittelbetrieb verpflichtet, mögliche Gefahren übertragbarer Krankheiten abzuwenden. Bei Zoonosen muss sowohl der Weg vom Menschen auf das Tier, als auch vom Tier auf den Menschen betrachtet werden. Wir können nicht garantieren, dass unsere Kälber bei einer Infektion mit Coronaviren (deren Gefahr vorhanden ist) Übertagung auf den Menschen und eine mögliche Schwächung des Immunsystems Corona geimpfter Personen hervorrufen könnte.

 

Aus diesem Grund sind wir mit den eigenen Bio Sicherheitsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung verpflichtet. Beachten Sie, dass im IFSG §21 steht ... dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können.

 

Suchen Sie einfach selber unter BLUTSCHWITZER oder PregSure im Internet. Dann verstehen Sie vielleicht die Bauern und den besorgten Umgang mit Impfstoffe.  PregSure musste vom Markt genommen werden. Die helfende und heilende Wirkung die oft versprochen wird, zeigt sich eben nicht immer. 

 

Nachfolgend unsere Position während der Corona Zeiten.

 


Wir sind als Gesellschaft gefordert:

Wir sind sehr überrascht, welch großes Interesse eine Stalltafel in Zeiten von Corona hat. Eine dem Infektionsschutzgesetz gerechte Umsetzung von Vorsichtsmaßnahme zum Schutz von Hab und Gut – wird angegangen. Bio-Sicherheitsmaßnahmen zu Corona Zeiten sind offenbar wichtige und notwendigen Maßnahmen, damit es nicht zu wechselseitigen Übertragungen zwischen Mensch und Tier (Zoonosen) kommt. Dass es Ausscheidungen gibt, bestätigt der Aufklärungsbogen des RKI. Nicht Umsonst hat offenbar Herr Dr. Wieler die offenen Fragen in Bezug des Virus in der Tierwelt bewusst angesprochen.

Die Beleidigungen der Kritiker und der Impffanatisten ist für uns nicht nachvollziehbar. Da es um Schutzmaßnahmen sowohl gegenüber Menschen als auch Tieren geht, sollte es für JEDEN hohe Priorität haben, diese Fragen zu klären. Behauptungen und Beleidigungen zu posten, zeigt lediglich die Schwäche, sich nicht wertneutral und sachlich eines Problems anzunehmen. Es bestätigt zudem, dass die Gesellschaft gespalten ist. Inwieweit die Politik hier ihre Verantwortung nicht nachkam, mag ich nicht zu beurteilen. Die Wissenschaft und die Politik haben jedoch dringend die offenen Fragen sorgfältig zu bearbeiten und vollumfänglich aufzuarbeiten.

Es dient uns ALLEN zum Schutz(!) Die Bio Sicherheitsmaßnahme ist die konsequente Umsetzung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes und den Grundlagen des RKI.

Umso wichtiger ist die Beantwortung der Fragen, die sich aus den ungeklärten Wechselseitigen Ausscheidungen und möglichen Ansteckungen ergeben. Wenn wir schon wie Herr Wieler meinte – mit dem Virus leben zu müssen – dann sollten wir diese Fragen GEMEINSAM schnell klären. Um dadurch die Sicherheit und den Schutz auf körperliche Unversehrtheit gerecht zu werden. Es darf kein zweites Contergan geben. Vorsorge und Weisheit ist das Maß der Dinge.

 

 


Corona Information - 2021

Mit unserem impffreien Tierbestand zur qualifizierten Lebensmittelerzeugung verweisen wir auf unsere BIO-SICHERHEITSMASSNAHMEN.

Aufgrund des Infektionsschutzgesetz §1 sind wir als Lebensmittelerzeuger zu besonderer Sorgfaltspflicht angehalten. Mögliche Virusübertragungen sind zu unterbinden. Da der aktuelle Corona-Impfstoff lediglich eine "Notzulassung" besitzt, können Wechselwirkungen (Zoonosen) zwischen Tier und Mensch nicht ausgeschlossen werden. Die Ausscheidung von Mikroorganismen der gentechnisch veränderten Impfstoffe durch Geimpfte, stellen eine Gefahr für unseren Impffreien Tierbestand dar. Um die Gefahrensituation so gering wie möglich zu halten, ist ein Urlaub / Besuch nur für UNGEIMPFTE PERSONEN / KINDER möglich.

 

Die Coronaimpfung ist ein vermeidbarer Gentechnikeisatz in unberechenbarer Form. Leider wurde den Kontaktpersonen von Impflingen (GEIMPFTER) der gesetzlich geregelte Anspruch auf körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz aberkannt. Dies bestätigt §21 im Infektionsschutzgesetz, wie auch die Aufklärungsbögen zu mRNA Impfstoffe des RKI. Kontaktpersonen können durch Ausscheidungen Geimpfter infiziert werden. Dies ist laut Infektionsschutzgesetz ohne zeitliche Begrenzung. Um einen bestmöglichsten Schutz für Mensch und Tier auf unserem Bauernhof sicher zu stellen, werden wir bis auf weiteres von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ausschließlich "UNGEIMPFTE" Personen Zutritt zu Stall, Hof und Anlage erlauben. Alle "ungeimpften" Personen haben sich an das Hauseigene Hygienekonzept zu halten. 

 

Im Weiteren sind staatliche Auflagen zu berücksichtigen.

 

Weitere Informationen:

Die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit, ZKBS, hat vom April 2020 belegt, dass Tiere experimentell infiziert wurden Link .

Aufgrund der oben erwähnten experimentellen Versuche in den Hochsicherheitslaboren ist laut Gentechniksicherheitsverordnung SARS-COV und SARS-COV-2 vom ZKBS in Risikostufe 3 eingestellt worden. Die Sicherheitsmaßnahmen der Labore sind offensichtlich unzureichend. Unter Hinweisen ist der Virenschutz mit FFP3 Schutzmaßnahmen erforderlich. Zum Schutz, auch aufgrund der bekannten Mutationen, sind nur FFP3 Virenschutzmaßnahmen zielführend.

 

In der Bekanntmachung, Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten, vom 5. Juli 2013 des Bundeslandwirtschaftministerium, ist allgemein Coronavirus in Risikogruppe 2, das SARS-Virus in Risikogruppe 3, im Laborbereich. LINK Seite 46, 50, 62. 

 

Datenstand 14.05.2021